
Sie beziehen Pflegegeld? Dann sind Sie laut Sozialgesetzbuch verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Qualitätssicherung durch einen anerkannten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Die Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI dient nicht der Kontrolle – sondern der Unterstützung: Sie hilft dabei, die Pflege zu Hause sicherzustellen, Angehörige zu entlasten und neue Versorgungswege zu erschließen.
Wir von der Diakoniestation Frankfurt führen diese Beratungen mit erfahrenem Pflegefachpersonal durch – kompetent, empathisch und kostenfrei für Sie.

Wer muss beraten werden?
Die Beratung ist verpflichtend, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen – also keinen Pflegedienst für körperbezogene Pflegemaßnahmen beauftragt haben. Die Pflegekasse überprüft die fristgerechte Durchführung.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen:
- Pflegegrad 2 und 3: mindestens alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 und 5: mindestens alle 3 Monate
- Bei Pflegegrad 1 besteht keine Beratungspflicht. Sie können aber die Beratung freiwillig in Anspruch nehmen – auch das wird von der Pflegekasse finanziert.
Was bringt die Beratung?
Die Beratungsgespräche bieten Raum, um Sorgen, Unsicherheiten und Belastungen anzusprechen. Unsere Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien, wie die Pflege dauerhaft gelingen kann.

Wir beraten Sie individuell zu Themen wie:
- Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der häuslichen Pflege vorstellen (z. B. Wohnraumanpassungen oder die Nutzung von Kurzzeitpflege)
- Ratschläge geben (z.B. auch rückenschonende Hebetechniken)
- Möglichkeiten zur Höherstufung des Pflegegrads
- Bedarf an Pflegehilfsmitteln, z. B. Pflegebett, Rollator, Duschstuhl
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel (monatlich bis zu 40 € erstattungsfähig)
- Entlastungsleistungen (z. B. haushaltsnahe Hilfen, stundenweise Betreuung)
- Techniken der Mobilisation, Lagerung und rückenschonenden Pflege
- Schulungsangebote für Angehörige und Hinweise auf Selbsthilfegruppen (z.B. Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI)

Gut zu wissen
- Wir dokumentieren den Beratungseinsatz und leiten den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse weiter.
- Die Beratung ist unverbindlich, vertraulich und ohne finanzielle Belastung.
- Auch wenn Sie schon Leistungen von uns erhalten, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.
- Wenn Sie den Beratungsbesuch versäumen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen – lassen Sie es nicht so weit kommen.